Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Kurz beantwortet. Die Werte für deinen Fall zeigt der Rechner.

Was zeigt mir der Rechner?

Der Rechner vergleicht Zahnzusatztarife, und das anonym. Zu jedem Tarif siehst du deinen persönlichen Beitrag und die durchschnittliche Erstattung in Prozent. Dazu kommt eine Einschätzung, ob der Versicherer dich mit deinem Zahnstatus annimmt. Welche Tarife in der Liste stehen, legt der Rechner der WaizmannTabelle fest.

Lässt sich meine bestehende Zahnzusatzversicherung mit dem Rechner prüfen?

Ja. Aktiviere im Rechner das Kästchen „möchte Zahnversicherung wechseln“. Ein Wechsel lohnt sich, wenn dein bisheriger Tarif zu wenig leistet oder ein heutiger Tarif bei gleicher Leistung deutlich weniger kostet. Läuft bei dir gerade eine Behandlung oder hat der Zahnarzt eine angeraten, bleib beim alten Vertrag. Prüfe vor der Kündigung die Frist, sonst zahlst du zwei Tarife gleichzeitig. Lass dir die Kündigung schriftlich bestätigen.

Muss ich für den Vergleich bezahlen?

Nein. Nach Angabe der WaizmannTabelle kosten ihre Leistungen Kunden nichts. Bei einem Abschluss zahlt ihr der Versicherer eine Vergütung. Deinen Beitrag überweist du an den Versicherer.

Bewertet die WaizmannTabelle neutral?

Die meisten angeschlossenen Versicherer zahlen der WaizmannTabelle bei einem Abschluss eine Vergütung. Nach ihrer eigenen Aussage ändert das weder die Reihenfolge noch die Bewertung. Die WaizmannTabelle ist an keinem Versicherer beteiligt. Eine unabhängige Prüfung dieser Aussagen liegt uns nicht vor.

Was macht der anonyme Annahmecheck?

Der Check vergleicht deine Angaben anonym mit den Annahmebedingungen der Versicherer. Er zeigt vorab, welche Versicherer deinen Antrag voraussichtlich annehmen, ohne einen Risikozuschlag zu verlangen. Das ist eine Einschätzung vor dem Antrag. Eine Zusage ist es nicht.

Nimmt mich ein Versicherer mit Zahnlücken oder laufender Behandlung an?

Das entscheidet der Tarif. Der Rechner fragt deinen Zahnstatus ab und listet nur Tarife, die du damit abschließen dürfen. Eine Behandlung, die läuft oder die ein Zahnarzt schon angeraten hat, lässt sich meist nicht versichern.

Gibt es am Anfang Wartezeiten oder Leistungsgrenzen?

Bei vielen Tarifen ja. In den ersten Jahren liegt die Erstattung oft unter einem Höchstbetrag, und manche Tarife sehen Wartezeiten vor. Die WaizmannTabelle rechnet diese Einschränkungen voll in die Erstattung über acht Jahre ein. Die Werte je Tarif siehst du im Rechner.

Was sagt der Prozentwert im Ergebnis aus?

Der Wert schätzt den Anteil der Kosten, den ein Tarif erstattet. Grundlage ist ein Muster-Behandlungsverlauf über acht Jahre, zur Hälfte Zahnersatz und zur Hälfte Zahnerhalt. Es handelt sich um ein Rechenmodell der WaizmannTabelle (WaizmannWert). Für deinen Einzelfall gibt der Wert keine Zusage.

Wie geht es weiter, wenn ich den Antrag angefordert habe?

Die WaizmannTabelle schickt dir einen geprüften, vorbereiteten Antrag samt Rückumschlag. Möchtest du den Tarif, unterschreib und sende den Antrag zurück. Die WaizmannTabelle gibt ihn an den Versicherer weiter und betreut dich danach.

An wen wende ich mich, wenn der Versicherer nicht zahlt?

Zuerst an die WaizmannTabelle. Clearment hilft dir gratis weiter und klärt unabhängig vom Versicherer, was dir zusteht. Schließ über die WaizmannTabelle ab, ist der Clearment Vertragsschutz dabei. Im Streitfall prüft ein Anwalt deinen Fall. Einen Erfolg garantiert das nicht.

Wer betreibt Rechner und Antrag?

Rechner, Bewertung und Antrag stammen von der WaizmannTabelle GmbH. Die GmbH ist Versicherungsmaklerin mit Erlaubnis nach § 34d GewO. Den Vertrag schließt du mit dem Versicherer. Diese Seite betreibt die Process Automatix OÜ. Die OÜ stellt den Rechner bereit und erklärt ihn.

Gibt es Tarife für Kinder und für Menschen ab 60?

Ja. Bei Kindern steht die Kieferorthopädie im Vordergrund. Schließ früh ab, denn eine absehbare Behandlung versichert später niemand mehr. Ab 60 zählen das Höchsteintrittsalter, die Gesundheitsfragen und die Leistungen für Zahnersatz und Implantate. Der Rechner deckt beide Gruppen ab.

Was bedeutet Wartezeit, und darf ich in dieser Phase zum Zahnarzt?

Die Wartezeit ist ein Zeitraum nach Vertragsbeginn. Der Schutz besteht schon, Leistungen verlangst du aber noch nicht. Zum Zahnarzt gehst du wie sonst. Er darf einen Schaden feststellen, eine Behandlung empfehlen und dich beraten. Lass die Behandlung selbst erst nach der Wartezeit machen. Sonst trägst du die Kosten allein. Ob es eine Wartezeit gibt und wie lang sie ist, regeln die Tarifbedingungen. Je Leistungsbereich fällt sie unterschiedlich aus.

Worin unterscheiden sich Wartezeit und anfängliche Summenbegrenzung?

Beide schränken den Anfang ein, aber auf verschiedene Weise. In der Wartezeit machst du keine Ansprüche geltend. Die anfängliche Summenbegrenzung greift dagegen bei laufenden Leistungen. Die Erstattung hat dann in den ersten Jahren einen Höchstbetrag, meist für drei bis fünf Jahre. Ein Tarif hat nur das eine, nur das andere oder beides.

Was bedeutet Zahnstaffel?

Bei einer Zahnstaffel richtet sich die Anfangsbegrenzung nach deinem Zahnstatus beim Abschluss. Gezählt werden fehlende, nicht ersetzte und bereits ersetzte Zähne. Statt eines Risikozuschlags gilt die Begrenzung länger, bis zu 96 Monate, oder mit niedrigerem Höchstbetrag. Je mehr Zähne zählen, desto weniger zahlt der Tarif zu Beginn.

Warum übernimmt der Versicherer keine Behandlung, die mein Zahnarzt schon empfohlen hat?

Der Versicherungsfall ist dann schon vor deinem Abschluss eingetreten, und den versichert kein Versicherer. Er beginnt mit der ersten ärztlichen Diagnose eines Schadens. Eine Behandlung muss dafür noch nicht nötig sein. Schon eine mündliche Empfehlung des Zahnarztes löst ihn unter Umständen aus. Maßgeblich ist deine Patientenakte. Beim ersten größeren Leistungsfall fragt der Versicherer bei den Ärzten nach. Ein Termin zur Vorsorge oder Prophylaxe gilt nicht als angeratene Behandlung. Beim Zahnersatz gibt es Ausnahmen. Manche Tarife zahlen dafür trotzdem, wenn die Maßnahme schon angeraten ist.

Wozu dienen die Gesundheitsfragen im Antrag, und was passiert bei falschen Angaben?

Mit den Fragen schätzt der Versicherer dein Risiko anhand des Zahnstatus ein. Meist geht es um angeratene oder laufende Behandlungen und um fehlende oder ersetzte Zähne. Antworte vollständig und richtig. Beim ersten größeren Leistungsfall prüft der Versicherer, ob deine Angaben bei der Antragstellung stimmten. Falsche Angaben führen zur Ablehnung der Leistung, zum Rücktritt vom Vertrag oder zur rückwirkenden Anfechtung. Das gilt selbst bei unabsichtlichen Fehlern. Bist du unsicher, frag vorher deinen Zahnarzt.

Welchen Vorteil hat ein Tarif ohne Gesundheitsfragen?

Du schließt ihn unabhängig von deinem Zahnstatus ab. Viele fehlende oder ersetzte Zähne spielen keine Rolle, ebenso angeratene oder laufende Maßnahmen. Es gibt keine Risikozuschläge und keinen Streit über versehentlich falsche Antworten. Eine Grenze bleibt. Für Behandlungen, die vor dem Abschluss schon angeraten waren oder liefen, zahlt dieser Tarif nicht.

Bekomme ich nach einer Parodontose-Behandlung noch eine Zahnzusatzversicherung?

Das wird schwierig. Parodontose lässt sich meist stoppen, aber nicht heilen. Der Versicherungsfall dauert deshalb an, solange Nachbehandlung oder Kontrollen nötig sind. In dieser Zeit beantwortest du die zugehörige Frage im Antrag mit Ja, und die meisten Versicherer lehnen dann ab. Am ehesten kommen Tarife ohne Gesundheitsfragen in Betracht.

Lassen sich fehlende Zähne mitversichern?

Bei manchen Versicherern ja, bei vielen nicht. Wo es geht, zahlst du meist einen Zuschlag oder starten mit einer längeren oder niedrigeren Begrenzung. Bei einzelnen Versicherern sind ein bis zwei fehlende Zähne ohne Erschwernis möglich. Jeder Versicherer nimmt nur bis zu einer festen Höchstzahl fehlender Zähne an. Hat der Zahnarzt eine Versorgung des fehlenden Zahns schon als notwendig festgestellt, ist der Versicherungsfall eingetreten. Dann gibt es keine Mitversicherung mehr.

Komme ich mit einer Prothese noch in eine Zahnzusatzversicherung?

Die Versicherer gehen unterschiedlich damit um. Bei einigen gelten die Zähne, die eine Prothese ersetzt, weiterhin als fehlend. Dann ist ein Abschluss oft nicht mehr möglich. Die meisten Versicherer sehen in der Prothese vorhandenen Zahnersatz. War sie vor dem Abschluss in Ordnung, ist sie mitversichert. Reparatur oder Austausch erstattet der Tarif später nach seinen Regeln. Der Rechner fragt, wie viele Zähne Prothesen ersetzen, und zeigt nur passende Tarife.

Wie lange läuft der Vertrag mindestens, und wie kündige ich?

Die meisten Tarife haben eine Mindestlaufzeit, oft zwei Versicherungsjahre oder 24 Monate. Erst danach kündigst du, meist mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Ohne Kündigung läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Den genauen Termin bestimmt, ob das Versicherungsjahr des Versicherers dem Kalenderjahr entspricht. Die Frist deines Tarifs findest du in den Tarifbedingungen. Lass dir die Kündigung schriftlich bestätigen.

Steigt mein Beitrag, wenn ich älter werde?

Das hängt von der Kalkulation des Tarifs ab. Tarife mit Altersrückstellungen sparen früh einen Anteil an. Nach dem Eintrittsalter steigt der Beitrag dann nicht mehr wegen des Alters. Tarife ohne Altersrückstellungen werden mit dem Alter teurer, entweder jedes Jahr oder in Stufen alle fünf bis zehn Jahre. Kostenbedingte Anpassungen kommen bei beiden Arten vor. Wähle den Tarif deshalb nach der Leistung und nicht nach der Kalkulationsart. Prüfe deinen Schutz alle paar Jahre.

Was versteht man unter Regelversorgung?

Regelversorgung heißt die Zahnersatz-Versorgung, die die gesetzliche Kasse für einen Befund als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich einstuft. Dafür gibt die Kasse einen festen Zuschuss. Entscheidest du dich für eine höherwertige Versorgung, bleibt der Zuschuss gleich und du trägst die Mehrkosten. Diese Differenz soll die Zahnzusatzversicherung ausgleichen.

Wie berechnet die Krankenkasse ihren Zuschuss zum Zahnersatz?

Die Kasse legt für jeden Befund einen festen Zuschuss fest. Dein Zahnarzt trägt Befund und Regelversorgung in einen Heil- und Kostenplan ein, und die Kasse prüft ihn. Der Zuschuss macht 50 bis 65 Prozent der Regelversorgung aus. Ein gepflegtes Bonusheft erhöht ihn. Beim Zahnerhalt gibt es keine Festzuschüsse je Befund. Dort rechnet die Kasse mit einem Punktesystem.

Lohnt sich das Bonusheft, wenn ich privat zusatzversichert bin?

Bei der Krankenkasse lohnt es sich. Weist du fünf Jahre lang lückenlos Vorsorge nach, erhältst du beim Zahnersatz 20 Prozent Mehrleistung zur Regelversorgung, nach zehn Jahren 30 Prozent. Deine private Zusatzversicherung wertet das Heft nur bei manchen Versicherern aus, und dann nur beim Zahnersatz. Führ es trotzdem weiter.

Übernimmt die Zusatzversicherung Implantate?

Für das Implantat selbst zahlt die gesetzliche Kasse nichts. Nur für die Krone darauf gibt es einen Festzuschuss. Eine gute Zusatzversicherung erstattet einen Teil der Kosten, ebenso für einen nötigen Knochenaufbau. Achte auf Grenzen. Manche Tarife legen eine Höchstzahl erstattungsfähiger Implantate fest oder begrenzen den Betrag in den ersten Jahren.

Erstattet der Tarif die professionelle Zahnreinigung (PZR)?

Die gesetzliche Kasse zahlt einmal pro Kalenderjahr eine einfache Zahnsteinentfernung. Die PZR geht weiter und entfernt harte und weiche Beläge, reinigt die Zwischenräume und beseitigt Verfärbungen. Die Kasse zahlt sie nicht. Gute Tarife erstatten Prophylaxe, teils mit einer dauerhaften Grenze je Versicherungsjahr. Welche Reinigungen in welcher Höhe zählen, legt der Tarif fest.

Was sagt der GOZ-Faktor auf der Zahnarztrechnung aus?

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gibt jeder Leistung einen Grundwert. Bei hohem Aufwand erhöht der Zahnarzt diesen Wert mit einem Faktor. Bis zum 2,3fachen Satz braucht er keine Begründung. Bis zum 3,5fachen muss die Rechnung den Grund nennen. Höhere Faktoren setzen eine schriftliche Vereinbarung voraus. Die meisten Zusatztarife zahlen höchstens den 3,5fachen Satz.

Wieso erstattet der Tarif nicht die ganze Rechnung?

Der Tarif rechnet nur mit dem erstattungsfähigen Betrag. Das ist die Rechnung ohne die Posten, die er nicht abdeckt. Darauf wendet er seine Erstattungsmethode an. Mehr als den vollen Rechnungsbetrag zahlt er nie. Weitere Kürzungen entstehen durch die anfängliche Summenbegrenzung oder den GOZ-Faktor. Bei einem reinen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung kürzen die meisten Tarife nochmals, denn die Kassenleistung lässt sich dort nicht abrechnen.

Brauche ich als Erwachsener Kieferorthopädie-Leistungen im Tarif?

Meist nicht. Der Versicherungsfall beginnt mit der ersten ärztlichen Diagnose einer Fehlstellung, selbst wenn sie Jahre zurückliegt. Der Versicherer erfährt davon aus der Patientenakte. Bei Erwachsenen liegt diese Diagnose meist vor. Eine Leistung gäbe es dann nicht. Es gibt Tarife ohne Kieferorthopädie. Mit ihnen zahlst du keinen Beitrag für Leistungen, die du nie nutzt.

Was bedeuten KIG 1 bis 5 bei der Zahnspange?

Die Stufen zeigen, wie stark eine Fehlstellung ausgeprägt ist. Der Kieferorthopäde ordnet sie ein. Bei KIG 1 und 2 zahlt die gesetzliche Kasse nichts. Die Kosten trägst du oder deine Zusatzversicherung. Ab KIG 3 beteiligt sich die Kasse, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Bei Kindern geschieht das in KIG 3 nur teilweise, in KIG 4 häufig und in KIG 5 in den meisten Fällen. Moderne Methoden verursachen privatärztliche Mehrkosten. Dafür ist die Zusatzversicherung gedacht.

Ab welchem Alter sollte mein Kind zahnzusatzversichert sein?

Das passt, sobald das Milchgebiss vollständig ist, also mit etwa zwei bis drei Jahren. Schließ spätestens vor dem Zahnwechsel ab. Am besten geschieht das, bevor das Kind zum ersten Mal beim Zahnarzt war. Dann steht in der Akte noch nichts zu einer Fehlstellung. Mit jedem Jahr steigt das Risiko einer Diagnose. Eine diagnostizierte Fehlstellung lässt sich nicht mehr versichern.

Was gilt, wenn bei meinem Kind schon eine Fehlstellung festgestellt wurde?

Den kieferorthopädischen Bereich versichert dann kein Versicherer mehr. Sinnvoll sind Tarife ohne diese Leistungen, und sie kosten weniger. Andere Tarife schließen den Bereich per Leistungsausschluss aus, und du zahlst für Leistungen, die dein Kind nie nutzt. Dasselbe gilt, wenn der Zahnarzt eine Fehlstellung nur vermutet und zum Kieferorthopäden überweist. Für diese Leistungen ist es dann oft schon zu spät.

Zahlt der Versicherer eine Zahnspange, die nur gut aussehen soll?

Nein. Für rein ästhetische oder kosmetische Maßnahmen leistet kein Versicherer. Es braucht eine medizinische Notwendigkeit. Bei KIG 3 bis 5 liegt sie durch die Kassenleistung automatisch vor. Bei KIG 1 und 2 wird sie im Einzelfall geprüft. Die Versicherer handhaben das sehr verschieden. Lies die Leistungsbeschreibung.

Gibt es einen Familientarif für die Zahnzusatzversicherung?

Nein. Die private Zusatzversicherung kennt keine Familienmitversicherung wie die gesetzliche Krankenversicherung. Rabatte für mehrere Personen gibt es ebenfalls nicht. Jede Person ist einzeln versichert. Die Gesundheitsfragen fallen bei jedem anders aus, und Kinder haben andere Schwerpunkte. Darum passt nicht für alle derselbe Tarif. Lass für jede Person getrennt rechnen.

Wie wechsle ich den Versicherer oder stocke meinen Tarif auf, ohne Nachteile?

Das geht nur, wenn im Moment nichts angeraten, geplant, absehbar oder laufend ist. Kläre das vorher mit deinem Zahnarzt. Wechselst du zu einem anderen Versicherer, beginnen Wartezeit und Summenbegrenzung von vorn. Stockst du beim selben Versicherer auf, entfällt die Wartezeit und die bisherige Laufzeit zählt. Meist beantwortest du dann die Gesundheitsfragen noch einmal. Für neue Leistungen gelten unter Umständen Wartezeit und Begrenzung.