Lexikon Zahnzusatzversicherung
Fachbegriffe rund um Zahnersatz und Zahnzusatzversicherung, einfach erklärt.
Aligner
Durchsichtige Kunststoffschienen, die du nacheinander tragen. Die Schienen richten leichte Fehlstellungen fast unsichtbar. Jugendliche und Erwachsene nutzen sie.
Altersrückstellung
Sparanteil im Beitrag für steigende Kosten im Alter. Mit Rückstellung bleibt der Beitrag nach dem Eintrittsalter gleich. Ohne sie steigt er mit dem Alter. Kostenbedingte Erhöhungen sind in beiden Fällen möglich.
Anfängliche Summenbegrenzung
Höchstbetrag für die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Hast du ihn ausgeschöpft, bezahlst du den Rest selbst. Mit einer Wartezeit hat er nichts zu tun.
Annahmerichtlinien
Interne Regeln eines Versicherers für die Entscheidung über einen Antrag. Jeder Versicherer legt sie selbst fest. Meist veröffentlicht er sie nicht.
Aplasie (Nichtanlage)
Bleibende Zähne fehlen von Geburt an, die Milchzähne bleiben länger stehen. Später wird oft Zahnersatz nötig. Versicherer behandeln das unterschiedlich, im Leistungsumfang wie bei den Gesundheitsfragen.
Aufbaufüllung
Füllung, die einen Zahnstumpf aufbaut, damit eine Krone oder Brücke Halt findet. Versicherer ordnen sie dem Zahnersatz zu und nicht den normalen Füllungen.
Bonusheft
Heft der gesetzlichen Kasse, in dem der Zahnarzt deine jährliche Vorsorge abzeichnet. Fünf Jahre ohne Lücke bringen 20 Prozent Mehrleistung zur Regelversorgung, zehn Jahre 30 Prozent. In der privaten Zusatzversicherung zählt es nur bei einigen Versicherern und nur beim Zahnersatz.
Brücke
Fest eingesetzter Zahnersatz, der eine Zahnlücke überbrückt. Die Brücke ist eine Alternative zum Implantat. Meist schleift der Zahnarzt dafür gesunde Nachbarzähne als Pfeiler ab.
Dauerhafte Summenbegrenzung
Die Grenze gilt dauerhaft für einzelne Bereiche wie die Prophylaxe oder für einzelne Methoden wie Implantate. Der Höchstbetrag bezieht sich auf ein Versicherungsjahr oder auf die gesamte Vertragsdauer.
Doppelversicherung
Mehrere Tarife decken dasselbe Risiko. In der Zahnzusatzversicherung gilt das Bereicherungsverbot. Ein zweiter Tarif führt deshalb nicht zu doppelter Erstattung.
Erstattungsfähiger Rechnungsbetrag
Nicht jeder Posten einer Zahnarztrechnung ist versichert. Der erstattungsfähige Betrag ist die Rechnungssumme minus die nicht erstattungsfähigen Kosten. Auf ihn bezieht sich die Erstattung.
Erstattungsmethode
Regel, nach der sich die Erstattung berechnet, etwa als Prozentsatz vom Rechnungsbetrag. Es gibt vier Methoden. Den vollen Rechnungsbetrag übersteigt die Erstattung nie.
Festzuschuss
Fester Betrag der gesetzlichen Kasse für Zahnersatz, abhängig vom Befund. Er liegt bei 50 bis 65 Prozent der Regelversorgung. Ein gepflegtes Bonusheft hebt ihn an. Eine teurere Versorgung ändert den Zuschuss nicht.
Fiktiver Abzug bei Privatzahnarzt
Ein reiner Privatzahnarzt hat meist keine Kassenzulassung und rechnet die Kassenleistung nicht ab. Die meisten Tarife kürzen dann ihre Erstattung um den Betrag, den die Kasse gezahlt hätte.
Fissurenversiegelung
Die Rillen auf den Kauflächen sind anfällig für Karies. Eine Schutzschicht verschließt sie.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Regelwerk für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen bei Privatversicherten und für den Eigenanteil von Kassenpatienten. Jede Leistung hat eine Position mit Grundwert.
Gesundheitsfragen
Fragen im Antrag zum Zahnstatus. Meist betreffen sie angeratene oder laufende Behandlungen und fehlende oder ersetzte Zähne. Manche Tarife kommen ganz ohne sie aus.
Gingivitis
Zahnfleischentzündung durch bakterielle Beläge. Typisch sind Rötung, Schwellung und Bluten. Unbehandelt geht sie unter Umständen in eine Parodontitis über.
Gleichartige und andersartige Versorgung
Gleichartig heißt, die Versorgung enthält die Regelleistung plus privatärztliche Anteile. Andersartig heißt, sie enthält gar keine Regelleistung.
Heil- und Kostenplan
Plan des Zahnarztes für Zahnersatz mit Befund und Regelversorgung. Die Krankenkasse prüft ihn und legt danach den Festzuschuss fest.
Implantat
Künstliche Zahnwurzel, meist als Schraube, die eine Krone trägt. Dafür braucht der Kiefer genug Knochen und Weichgewebe. Für das Implantat selbst zahlt die gesetzliche Kasse nichts. Nur die Krone erhält einen Festzuschuss.
Individualprophylaxe
Vorsorgeprogramm der Zahnarztpraxis mit Aufklärung, Übungen zur Mundhygiene, Fluoridierung, Fissurenversiegelung und Zahnreinigung.
Inlay und Onlay
Hochwertige Füllungen aus dem Labor, passgenauer als Standardfüllungen. Ein Inlay ersetzt Teile der Kaufläche. Ein Onlay reicht bis auf tragende Flächen. Geht der Ersatz weiter, handelt es sich um eine Teilkrone. Diese zählt als Zahnersatz.
Kassenunabhängige Leistung
Der Tarif zahlt, ganz gleich ob die gesetzliche Kasse vorher geleistet hat. Klauseln mit anderem Inhalt stehen oft nur im Kleingedruckten der Bedingungen.
Kiefergelenkserkrankung (CMD)
Funktionsstörung von Zähnen, Kaumuskulatur und Kiefergelenken. Die Störung löst unter Umständen Schmerzen in Kiefer, Kopf und Hals aus.
Kieferorthopädie
Teilgebiet der Zahnmedizin. Es erkennt Fehlstellungen von Zähnen und Kiefern, beugt ihnen vor und behandelt sie. Orthodontie bedeutet dasselbe.
Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)
Fünf Stufen für den Schweregrad einer Fehlstellung, vergeben vom Kieferorthopäden. In KIG 1 und 2 zahlt die gesetzliche Kasse nichts. Ab KIG 3 beteiligt sie sich.
Knochenaufbau
Eingriff vor einem Implantat, wenn der Kieferknochen nicht reicht. Ohne ihn hätte das Implantat keinen Halt. Die Heilung dauert mehrere Monate.
Krone
Überzug für einen stark geschwächten Zahn, bei dem eine Füllung nicht mehr genügt. Es gibt Vollguss-, Verblend- und Vollkeramikkronen und Teilkronen.
Mindestvertragslaufzeit
Zeitraum nach Abschluss, in dem du den Tarif nicht kündigst. Oft sind es zwei Versicherungsjahre oder 24 Monate. Danach gilt die Frist des Tarifs, meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
Mischtarif
Tarif, der neben Zahnleistungen weitere Risiken wie Sehhilfen oder Heilpraktiker versichert. Du zahlst einen Beitrag. Dafür schmälern die weiteren Leistungen die Zahnleistungen.
Mitversicherung fehlender Zähne
Viele Tarife schließen Zähne aus, die bei Abschluss schon fehlen und nicht ersetzt sind. Einige versichern sie zu besonderen Bedingungen mit. Das gilt nur bis zu einer festen Höchstzahl fehlender Zähne.
Parodontose und Parodontitis
Erkrankung des Zahnhalteapparats. Zähne lockern sich und gehen unter Umständen verloren. Der Zahnarzt misst mit einer Sonde Taschentiefe und Blutung. Meist verläuft sie chronisch. Die Krankheit lässt sich aufhalten, aber kaum heilen.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Gründliche Reinigung von harten und weichen Belägen, Zahnzwischenräumen und Verfärbungen. Die gesetzliche Kasse zahlt nur die einfache Zahnsteinentfernung, einmal pro Kalenderjahr. Die PZR gehört nicht zu ihren Leistungen.
Prothese
Ersatz für mehrere oder alle Zähne. Es gibt Teil- und Vollprothesen, herausnehmbar oder fest sitzend. Versicherer bewerten eine vorhandene Prothese bei Antrag und Gesundheitsfragen unterschiedlich.
Provisorium
Vorläufiger Zahnersatz bis zur endgültigen Versorgung. Ein Langzeitprovisorium aus dem Labor hält nur begrenzte Zeit. Danach folgt fester Zahnersatz.
Regelversorgung
Versorgung, die die gesetzliche Kasse bei einem Befund für ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich hält. Seit 2005 gibt sie dafür einen festen Zuschuss. Was darüber hinausgeht, bezahlst du selbst.
Retainer
Stabilisator nach der Spangenbehandlung, der die Zähne in der neuen Stellung hält. Ohne ihn wandern die Zähne unter Umständen zurück.
Steigerungssatz (GOZ-Faktor)
Faktor, mit dem der Zahnarzt den Grundwert bei hohem Aufwand erhöht. Bis zum 2,3fachen braucht er keine Begründung, bis zum 3,5fachen muss sie auf der Rechnung stehen. Darüber ist eine schriftliche Vereinbarung nötig. Die meisten Tarife zahlen höchstens den 3,5fachen Satz.
Stiftzahn
Krone, die in der Zahnwurzel verankert wird. Das setzt eine intakte Wurzel voraus. Üblich ist sie, wenn nach einer Wurzelbehandlung kaum Zahnsubstanz übrig blieb.
Teleskopkrone
Doppelkrone aus Innen- und Außenkrone. Über sie hält ein herausnehmbarer Zahnersatz an den restlichen Zähnen.
Veneer
Hauchdünne Keramikschale, die auf den Zahn geklebt wird. Das Veneer überdeckt Verfärbungen und kleine Fehlstellungen. Dafür geht weniger Zahnsubstanz verloren als bei einer Krone. Meist dient sie der Ästhetik.
Versicherungsjahr
Vertragsjahr, nach dem sich Kündigung und Summenbegrenzungen richten. Bei vielen Versicherern endet das erste Jahr schon am 31.12. des Abschlussjahres. Danach entspricht es dem Kalenderjahr.
Wartezeit
Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem der Schutz gilt, du aber noch nichts abrechnen darfst. Lass Behandlungen besser erst danach machen, sonst zahlst du selbst.
Wartezeiterlass
Einige Versicherer streichen die Wartezeit, wenn du mit dem Antrag einen aktuellen Zahnbefund einreichst. Findet der Zahnarzt dabei einen Schaden, ist der Versicherungsfall schon eingetreten. Für diesen Schaden zahlt der Tarif dann nichts.
Wurzelbehandlung
Behandlung im Zahninneren, Fachwort Endodontie. Ist die Wurzel entzündet, entfernt der Zahnarzt das Zahnmark. Er reinigt und desinfiziert die Kanäle und verschließt sie luftdicht.
Zahnerhalt
Maßnahmen für den Erhalt eigener Zähne, zum Beispiel Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontose-Behandlung und Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung.
Zahnersatz
Alles, was Zähne ganz oder teilweise ersetzt. Dazu zählen Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate und ihre Aufbauten. Nötige Begleitmaßnahmen wie ein Knochenaufbau erstattet der Tarif meist in gleicher Höhe.
Zahnfüllung
Der Zahnarzt entfernt die kariöse Zahnsubstanz, desinfiziert die Stelle und füllt sie auf. Als Material dienen etwa Kunststoff, Zement, Amalgam oder Mischungen.
Zahnstaffel
Hier hängt die Anfangsbegrenzung von deinem Zahnstatus ab. Gezählt werden fehlende, nicht ersetzte und bereits ersetzte Zähne. Statt eines Risikozuschlags gilt die Begrenzung länger oder mit niedrigerem Betrag.